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Meister Eckehart
Prozess: Appellation an den apostolischen Stuhl
Protestatio
(Übersetzer: Edmund Tandetzki)
Im Namen des Herrn Amen. Im Jahre 1327 seiner
Geburt, 10. Indiktion, am 24. Tag des Monats Januar.
In Anwesenheit der ehrwürdigen Herrn, des Magisters Reyner, Doktor
der Heiligen Schrift, und des Bruders Albert, Lektor im Kölner Haus
der Minderbrüder, die im besonderen zu Untersuchungsrichtern bestimmt
wurden von dem in Christus ehrwürdigen Vater und Herrn Heinrich,
dem Erzbischof der Heiligen Kölner Kirche und Erzkanzler des Heiligen
Reiches über Italien, und von mir, Hermann genannt Raze von Köln,
der durch kaiserliche Vollmacht als amtlicher Schreiber unterschrieben
hat, und Bartholomeus von Broichurst, Geistlicher der Kölner Diözese,
der durch dieselbe Vollmacht als amtlicher Schreiber unterschrieben hat,
und der Zeugen, die unterschrieben haben und im besonderen dazu gerufen
und gebeten worden sind, hat der gottesfürchtige Herr Bruder Konrad
von Halberstadt in ausdrücklichem Auftrag, Willen und Befehl und
mit Bestätigung und im Namen des ehrwürdigen und gottesfürchtigen
Herrn Magister Eckhart, Doktor der heiligen Theologie, der anwesend war,
und der es wollte, den Auftrag erteilte und bestätigte, einen gewissen
Zettel oder Brief, den er in Händen hielt, Wort für Wort vorgelesen,
und darin den heiligen apostolischen Stuhl angerufen und sich der Berichtigung
desselben Stuhles unterworfen und mit Drängen um den Apostolos gebeten,
und den Inquisitoren selbst einen Termin gesetzt, um dieselbe Berichtigung
an der römischen Kurie zur Verhandlung zu bringen, so wie dies und
anderes in genanntem Brief in diesen Worten enthalten ist:
Im Namen des Herrn, Amen. Nachdem durch mich, Magister Eckhart, Doktor
der heiligen Theologie, beteuert wurde, daß ich nicht danach trachte,
mich in irgendeinem Punkt der Ehrerbietung meines Herrn, ... des Kölner
Erzbischofs, zu entziehen, ich ihn selbst sogar anrufen würde, wenn
es sich ziemte, aber in diesem Teil seinem Frieden übertrage, sage
und bringe ich in meinem und des Predigerordens Namen vor, daß ihr,
Magister Reyner, Doktor der Heiligen Schrift, und Bruder Albert, Lektor
im Kölner Haus der Minderbrüder, mich, den vorgenannten Magister
Eckhart, zu sehr und mehr, als es sich ziemte, wegen der Abschnitte, die
ihr für im Glauben irrend ansaht, obwohl sie es nicht waren, mich
und meinen Orden verleumdet beschuldigt, der niemals von seiner Gründungszeit
an weder wegen irgendeinem Magister der Heiligen Schrift, noch wegen irgendeinem
einfachen Bruder der Provinz Theutonia der Häresie beschuldigt worden
ist.
Und dass ihr mir überflüssige und mehrfach beschwerliche Fristen
setzt, obwohl ihr schon längst vor einem halben Jahr eure ganze Untersuchung
gegen mich hättet beendet haben können, nämlich durch Bekanntmachung
und zur Sprache bringen, so wie es euch Kraft eurer Kommission zusteht,
so oder anders und ohne eine häufige oder so große Verleumdung
eines bedeutenden Ordens und meiner Person, besonders, da es durch euch
bestimmt war, weshalb ihr dies nicht im mindesten machtet, weil ich immer
und häufig angeboten habe, daß ich dem Recht und der Heiligen
Kirche Gottes gehorchen werde, wenn ich vielleicht in irgendeinem Punkt
gegen diese Kirche selbst vom Weg abgekommen wäre, wenn nur über
meinen Irrtum etwas rechtmäßig verkündet und bekannt gewesen
wäre, und weil es sich nicht eher ziemte, da es sich nicht schickt,
eine Sache zu bestrafen, die frei von Schuld ist, und Streitfällen
regelgerecht ein Ende gesetzt werden muß, besonders wenn es sich
um eine größere Gefahr und Ärgernis handelt, und wenn
eine Verzögerung für Geistliche wie für Laien Ärgernis
bringt, wie im gegenwärtigen Fall, weil ihr weder einen Beschluß
fasst, noch verkündet oder bekannt macht, daß ich im Vorausgeschickten,
der Anklagepunkte, schuldig bin oder nicht, sondern mich allein aus Absicht
oder eher aus Leichtfertigkeit an der Nase herumführt und täuscht
und zwar offenkundig, gefährlich und mit größtem Ärgernis
zum Schaden meines Standes und meines Ordens.
Und um mich mehr zu verleumden, beruft ihr des öfteren Brüder
meines Ordens, die demselben Orden wegen offensichtlich bekannter Gründe
außerordentlich verdächtig sind, die wegen des Makels ihrer
eigenen Sünden der Schändlichkeit dies bei euch besorgen, die
unverbesserlich sein, nicht bestraft werden wollen wegen ihrer offenkundigen
Rechtsverstöße durch die Urteilssprüche der Richter, die
selbst ihr darüber hinaus in unmöglicher Weise begünstigt
zur Beschwerlichkeit und Schande für meinen Stand und meinen Orden,
auf deren falsche Worte ihr euch mehr stützt, als auf meine Unschuld
und Reinheit, die ich bereit bin vor dem Papst und der ganzen Kirche zu
prüfen und zu erklären.
Trotz allem Vorausgeschickten habt ihr mich dennoch ohne Grund vor euch
geladen am bevorstehenden Samstag zum Tadel für den vorgenannten
Orden und mich, obwohl ich immer im Urteil der guten und gemeinen Menschen
einen guten Ruf genossen habe, über den ihr euch gemäß
der Rechte mehr freuen mußtet als über dessen Gegenteil, und
ihr würdet gegen mich keinen Grund für eine so große Liebe
finden im obengenannten berühmten verleumderischen Fall, da über
die vorgenannten Abschnitte oder die, die ihnen ähnlich sind, schon
längst vorher hinreichend erkannt und gehörig entschieden worden
ist durch den ehrfürchtigen Herrn Bruder Nikolaus, Vikar mit besonderer
Vollmacht des Herrn Papstes, und nicht über dasselbe mehrmals eine
gerichtliche Untersuchung angestellt werden darf wegen des Vorausgeschickten,
so wie es die Rechte sagen, und ihr euch im Vorausgeschickten auf mich
gestürzt und die Sichel an fremdes Korn gelegt habt, was ihr wegen
des Vorgenannten nicht durftet oder konntet.
Weil ich daher aus dem Vorausgeschickten der Meinung bin, daß ich
und mein vorgenannter Orden durch euch belästigt worden sind und
durch euch noch mehr belästigt werden können, rufe ich mit dieser
Schrift den heiligen apostolischen Stuhl an und unterwerfe mich der Berichtigung
desselben und mit Drängen bitte ich immer wieder um die Apostolos,
rate zu dieser Berufung und dränge euch, vorgenannte Kommissare meines
Herrn, des Kölner Erzbischof, anstatt eines vernichtenden Termins
die vorgenannte Berufung an der römischen Kurie zur Verhandlung zu
bringen, und als Frist setze ich euch den morgigen Sonntag Jubilate, und
rufe für das Vorausgeschickte das Zeugnis jedes einzelnen Anwesenden
an und im besonderen eures, Hermann genannt Raze von Köln und Bartholomeus
de Broichurst, die als amtliche Schreiber hier anwesend sind.
Nachdem all dieses vorgelesen worden war, antwortete der ehrenhafte Herr
Magister Godefrid von St. Kunibert, Kanonikus der Kölner Kirche,
im Namen und ausdrücklichem Auftrag der Inquisitoren, die dies wollten
und anwiesen, dem vorgenannten Bittsteller, daß die vorgenannten
Herrn Inquisitoren bereit wären, ihm die Apostolos zu geben hinsichtlich
der vorgenannten Berufung, und daß sie demselben den von nun an
vorletzten Tag der Rechtsfrist bezeugen, um die Apostolos von denselben
über die erwähnte Berufung zu erhalten.
Verhandelt wurde dies alles in einem Zimmer bei einem tieferen Ort des
Domklosters, in der Stunde nach der Totenmesse, die in der Kirche selbst
gefeiert worden ist, in Anwesenheit der ehrwürdigen und gottesfürchtigen
Herrn, des Magisters Sigbert, Provinzial der Theutonia im unteren Deutschland,
des Bruders Heinrich von Aquilia, Baccalaureus der Theologie, des Magisters
Johannes Vogel, des Bruders Tilmann von Lützelnburg, Lektor der Sentenzen
im Kölner Haus des Ordens der Heiligen Maria vom Berg Karmel, des
Bruders Hugo, fürstlicher Lektor, des Bruders Johannes von Moirsberg
aus dem Kölner Haus des Ordens des Heiligen Augustinus, der Brüder
Lambert, Lektor der Minderbrüder, und Romanus, aus dem Kölner
Haus des Ordens der Minderbrüder, des Bruders Johannes von Gripenstein,
Prior, des Bruders Theodericus von Worms, des Bruders Hermann von Summo,
des Bruders Johannes Juvenis und des Bruders Johannes von Tambach, alle
aus dem Kölner Haus des Ordens der Prediger, und in Anwesenheit so
viel wie möglich anderer glaubwürdiger Zeugen, die zum Vorausgeschickten
gerufen und gebeten worden sind.
Und ich Hermann, genannt Raze von Köln, vorgenannter, durch kaiserliche
Vollmacht amtlicher Schreiber, habe persönlich an jeder vorausgeschickten
Einzelheit zusammen mit dem vorgenannten Bartholomeus von Broichurst,
der als amtlicher Schreiber unterschrieben hat, und den vorgenannten Zeugen
teilgenommen, daraufhin habe ich diese amtliche Urkunde angefertigt und
in diese amtliche Form gebracht und mit meinem Zeichen in gewohnter Weise
besiegelt, dazu gerufen und gebeten vom vorgenannten Magister Eckhart.
Dies ist das Zeichen. (Am Rand das Signum).
Und ich Bartolomeus von Broichurst, Geistlicher der Kölner Kirche,
vorgenannter, durch kaiserliche Vollmacht amtlicher Schreiber, weil ich
an jeder vorausgeschickten Einzelheit, die oben in der vorliegenden amtlichen
Urkunde enthalten ist, zusammen mit Hermann genannt Raze, oben genannter
amtlicher Schreiber, und vorgenannten Zeugen persönlich teilgenommen
habe, deshalb habe ich als Zeuge unterschrieben und der vorliegenden amtlichen
Urkunde mein gewohntes Zeichen angefügt, vom vorgenannten Magister
Eckhart gerufen und gebeten. Dies ist das Zeichen.
(Am Rand das Signum).
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